Diskriminierung bei der Stellenvergabe
November 7th, 2010 von
xan
Arbeitgeber dürfen sich natürlich ihre Arbeitnehmer frei wählen, dies ist zumindest die Sicht der Arbeitgeber. Doch ganz so frei wie so mancher meint, ist er in seiner Entscheidung nicht. Sicher ist der Arbeitgeber im Grunde frei und kann sich den besten Bewerber auswählen, der die ausgeschriebene Stelle bekommen soll. Doch es gibt auch einen Hacken, wer entsprechend qualifizierte Bewerber auf Grund ihrer Religion, ihres Geschlechts oder anderer Gründe von vorne herein ablehnt und nicht mehr auf die Qualifikation achtet, der kann unter Umständen zu einer Entschädigungszahlung verurteilt werden.
Gerade ein Anwalt Berlin kann von diesen Fällen ein Lied singen, denn Berlin als Multikulturelle Stadt bietet viele Fälle, in denen Bewerber auf Grund ihrer Herkunft oder Religion beruflich nicht zum Zuge kommen. Egal ob besser qualifiziert wie andere Bewerber, so mancher Arbeitgeber lehnt auf Grund einer persönlichen politischen Einstellung Bewerber einfach ab. Hier haben Bewerber gute Chancen auf eine Entschädigungszahlung, denn schließlich geht es darum, dass es ein Gleichbehandlungsgesetz gibt und dieses auch eingehalten werden muss. So können potenzielle Arbeitgeber verklagt werden, wenn ihre Entscheidung gegen einen Bewerber nichts mit dessen Qualifikation zu tun hat, sondern sehr persönliche Einstellungen Grund für eine Ablehnung des Bewerbers sind.
Nicht selten entscheiden Gerichte für die jeweiligen Bewerber und sprechen diesen eine Entschädigungszahlung zu und so sollte man sich im Falle eines Falles direkt anwaltliche Hilfe suchen und den Einzelfall prüfen lassen. Oft ist Arbeitgebern nicht klar, dass die Qualifikation der Bewerber maßgeblich sein muss bei der Stellenvergabe und die Ablehnung eines Bewerbers entsprechend auch begründet werden muss.
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